- Rechtsgrund
- m <-(e)s, ..gründe>юр правовое основание
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Rechtsgrund — Rechtsgrund, die rechtliche Vorschrift, auf welche eine behauptete Befugniß sich gründet … Pierer's Universal-Lexikon
Rechtsgrund — Rechtsgrund, die Gesetzesvorschrift, der Rechtssatz, womit der Kläger seinen Anspruch rechtlich zu begründen sucht … Herders Conversations-Lexikon
Rechtsgrund — ↑Causa … Das große Fremdwörterbuch
Rechtsgrund — Der Begriff Causa (lateinisch causa für Grund, Ursache) wird in der Philosophie und der Rechtswissenschaft verwendet. Inhaltsverzeichnis 1 Philosophie 2 Rechtswissenschaft 2.1 Im deutschen Recht 2.2 Beispiel 2.3 Juristische Literatu … Deutsch Wikipedia
Rechtsgrund — Rẹchts|grund 〈m. 1u〉 durch das Recht gegebener Grund * * * Rẹchts|grund, der (Rechtsspr.): durch das Recht gegebener, rechtlicher Grund: etw. gibt einen R. * * * Rechtsgrund, Causa. * * * Rẹchts|grund, der (Rechtsspr.): durch das Recht… … Universal-Lexikon
Rechtsgrund — Rẹchts|grund … Die deutsche Rechtschreibung
Causa (Rechtsgrund) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Ersitzung — Rechtsgrund für Eigentumserwerb. 1. Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat (⇡ Eigenbesitzer), erwirbt durch E. ⇡ Eigentum (§§ 937 ff. BGB). Keine E. bei Bösgläubigkeit. 2. Wer, ohne Eigentümer zu sein, 30 Jahre lang als… … Lexikon der Economics
Bereicherungsrecht (Deutschland) — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet – die condictio war im römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht … Deutsch Wikipedia
Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia
Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war … Deutsch Wikipedia