Rechtsgrund

Rechtsgrund
m <-(e)s, ..gründe>юр правовое основание

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • Rechtsgrund — Rechtsgrund, die rechtliche Vorschrift, auf welche eine behauptete Befugniß sich gründet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtsgrund — Rechtsgrund, die Gesetzesvorschrift, der Rechtssatz, womit der Kläger seinen Anspruch rechtlich zu begründen sucht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rechtsgrund — ↑Causa …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rechtsgrund — Der Begriff Causa (lateinisch causa für Grund, Ursache) wird in der Philosophie und der Rechtswissenschaft verwendet. Inhaltsverzeichnis 1 Philosophie 2 Rechtswissenschaft 2.1 Im deutschen Recht 2.2 Beispiel 2.3 Juristische Literatu …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsgrund — Rẹchts|grund 〈m. 1u〉 durch das Recht gegebener Grund * * * Rẹchts|grund, der (Rechtsspr.): durch das Recht gegebener, rechtlicher Grund: etw. gibt einen R. * * * Rechtsgrund,   Causa. * * * Rẹchts|grund, der (Rechtsspr.): durch das Recht… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsgrund — Rẹchts|grund …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Causa (Rechtsgrund) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersitzung — Rechtsgrund für Eigentumserwerb. 1. Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat (⇡ Eigenbesitzer), erwirbt durch E. ⇡ Eigentum (§§ 937 ff. BGB). Keine E. bei Bösgläubigkeit. 2. Wer, ohne Eigentümer zu sein, 30 Jahre lang als… …   Lexikon der Economics

  • Bereicherungsrecht (Deutschland) — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet – die condictio war im römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia


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